Podologische Leistungen
Diabetiker können fußtherapeutische Maßnahmen mit ihrer Krankenkasse abrechnen.
Seit dem 01.07.2002 ist die medizinische Fußbehandlung in Deutschland als Heilmittel eingestuft.
Seit 1. Juli 2020 bekommen nun auch Personen mit Neuropathien oder einem Querschnittsyndrom die Fußpflege auf Rezept.
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